Freitag, 17. Februar 2012

Durch Schulden in die Zahlungsunfähigkeit

Wenn man als privat Person, oder als Unternehmen Schulden hat und diese nicht mehr tilgen kann, kommt es schnell zu einer Zahlungsunfähigkeit.
Diesen Begriff hat jeder bereits schon einmal im Zusammenhang mit Schulden oder Unternehmen aus dem Fernsehn gehört und an Sich weis jeder, was dieses Wort bedeutet.
Jedoch gibt es auch hier kleine Unterschiede, wie auch der Aninos Anwaltsinkasso bekannt ist.
Es gibt insgesamt 2 Arten der Zahlungsschwäche die Vorübergehende und eine anhaltende. Diese beiden Arten unterscheiden sich dadurch das bei der vorübergehenden Zahlungsschwäche dem Schuldner nur über einen bestimmten Zeitraum die finanziellen Mittel fehlen, um seine ausstehenden Forderungen zu begleichen. Jedoch ändert sich das wieder und er kann seine Schulden tilgen. Die anhaltende Zahlungsschwäche hingegen weißt darauf hin das der Schuldner einen großen Teil seiner Geldschulden nicht mehr begleichen kann und das sich in der nahen Zukunft das auch nicht ändern wird.
Meistens bleibt dann nur noch der Weg zur Insolvenz.

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