Montag, 13. Februar 2012

Der Schuldner steht vor einem großen Problem

Wenn Forderungen nicht beglichen werden, kann sehr schnell die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Diese Vollstreckung hat große Folgen für den Schuldner und dies nicht nur finanziell, wie auch die Aninos Anwaltsinkasso weiss.
Eine Zwangsvollstreckung wird von einem Gläubiger beantragt, wenn Mahnschreiben, Zahlungsaufforderrungen und vor allem gerichtliche Mahnverfahren einfach ignoriert werden. Die Gründe für ein Nichtbeachten dieser Schreiben können selbstverständlich vielseitig sein, jedoch ändern diese absolut nichts an der weiteren Vorgehensweise. Die Vollstreckung wird durch einen privaten Gerichtsvollzieher oder auch einen öffentlichen Gerichtsvollzieher gemacht, dabei kommt es grundlegend darauf an, von wem die Forderung geltend gemacht wurde. Die Türe der Schuldner bleibt oftmals verschlossen, dabei kann auf die Dauer auch die Zwangsöffnung stattfinden. Es ist daher ratsam die Türe jedem Gerichtsvollzieher zu öffnen, um so weitere Probleme und Kosten zu vermeiden.
Der Gerichtsvollzieher wird nur dann pfänden, wenn die Kosten für seinen Einsatz und auch Kosten für den Gläubiger gedeckt werden können! Sollte dies nicht der Fall sein, wird auf die Dauer eine Einladung zum Offenbarungseid folgen und die Kreditwürdigkeit wird weiterhin geschwächt. Durch den Einsatz des Gerichtsvollziehers ist die Kreditwürdigkeit bereits derart stark geschwächt, das in nicht ein Mal 5% der Fälle noch Verträge abgeschlossen werden können, wie auch der Aninos Anwaltsinkasso bekannt ist.
Eine Kooperation mit dem Gläubiger und auch Gerichtsvollzieher kann weitere Maßnahmen und auch Kosten vermeiden. Dafür muss sich der Schuldner jedoch als wirklich willig zeigen, die persönliche Situation zu ändern.

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