Freitag, 17. Februar 2012

Der schnelle Weg zum Vollstreckungstitel

Kommt ein Schuldner den Zahlungsvereinbarungen nicht nach oder kann gar nicht mehr zahlen, so stehen dem Gläubiger Möglichkeiten der Vollstreckung zur Verfügung. So sieht es auch das Aninos Anwaltsinkasso. Um einen möglichst schnell Vollstreckungstitel zu bekommen, gibt es beim Gericht die Wahrnehmung eines Urkundenprozesses. Bei diesem Prozess verschafft sich der Gläubiger, ohne eine langwierige Beweisaufnahme, den Vollstreckungstitel.
Der Urkundenprozess ist ein einfaches und schnelles Verfahren, was aber voraussetzt, dass der Schuldner den Anspruch des Gläubigers nicht bestreitet. Hat der Kläger, also der Gläubiger diesen Urkundenprozess zu seinem Vorteil entschieden, so kann er seine Forderungen zur Vollstreckung aussetzen und mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers die Forderung zwangsweise einholen. Das bestätigt auch das Aninos Anwaltsinkasso. In der Regel machen Gläubiger von diesem Verfahren häufig Gebrauch, damit die Schuld beglichen wird und die Ansprüche auf die Forderungen nicht verjähren. Zusätzlich dient dieser Weg auch, den Schuldner bestimmend dazu zu bewegen, die Forderungsansprüche zu begleichen.

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