Montag, 6. Februar 2012

Vertrauen ist gut, Inkasso ist besser

"Wir vertrauen Gott; alle anderen zahlen bar", lautet ein Sprichwort aus den Vereinigten Staaten. Wer sich an diese Weisheit nicht hält, wird nicht selten unschön überrascht werden. Wer sich mit einer anderen Person auf eine entgeltliche Leistung einigt und die Leistung schon im Voraus erbringt, ohne dafür die Gegenleistung zu erhalten, sollte sich nicht wundern, wenn die andere Person nach Erhalt der Leistung die Gegenleistung verweigert. Selbstverständlich soll nicht jeder gutgläubige Bürger dafür bestraft werden, dass er Vertrauen in seinen Mitmenschen hat, meint die Aninos Anwaltsinkasso. Manche Vertragspartner vergessen einfach, dass sie noch die Gegenleistung erbringen müssen. Hier hilft oftmals ein Erinnerungsschreiben. Ignoriert er aber dagegen das Erinnerungsschreiben und lassen ihn auch weitere Mahnschreiben kalt, liegt ein schwieriger Fall eines zahlungsunwilligen Schuldners vor. Für solche Fälle bieten Inkasso Firmen ihre Dienste an.
Wird ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der Gegenleistung beauftragt, nimmt es alle weiteren Schritte selbstständig wahr, sodass der Gläubiger sich erst einmal um nichts Weiteres kümmern braucht. Die meisten Fälle lösen sich bereits mit einem ersten Schreiben des Inkassos. Oft liegt es daran, dass dem säumigen Schuldner erst jetzt die Brisanz klar wird, wenn ihm im Schreiben deutlich gemacht wird, was ihm alles vor Gericht drohe, wenn er nicht endlich zahle. Die Kosten des Inkasso Unternehmens kann sich der Gläubiger dabei unproblematisch von seinem Schuldner erstatten lassen. Immerhin ist er der Grund, warum das Inkasso überhaupt beauftragt werden musste, und es daher folgerichtig ist, wenn er derjenige ist, der die Kosten trägt, meint die Aninos Anwaltsinkasso.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen