Freitag, 10. Februar 2012

Wirtschaftskrise lässt Zahl der Insolvenzen steigen

Wirtschaftskrisen gehen nicht spurlos vorbei. Allein in Deutschland stieg die Zahl der Insolvenzen an. Lag sie 2006 noch bei etwa 161 Tausend, lag sie bereits 2010 bei fast 169 Tausend registrierten Fällen. Dabei ist nicht jeder Fall der Zahlungsunfähigkeit gleich als Insolvenz zu bezeichnen. Vielmehr stellt sie den letzten Ausweg dar, den es möglichst zu vermeiden gilt. Das gilt nicht nur im Interesse des Schuldners, sondern auch im Interesse seiner Gläubiger. Denn eine Insolvenz führt zu der Auflösung sämtlicher Wertgegenstände des Schuldners. Dabei steht mitnichten fest, dass diese Insolvenzmasse ausreicht, um alle Forderungen in voller Höhe zu begleichen. Von einer außergerichtlichen Einigung können sich Gläubiger einiges mehr erhoffen, zumal gerade bei kleinen Fällen die Kosten des Insolvenzverwalters gering gehalten werden können, empfiehlt die Aninos Anwaltsinkasso.
Droht eine mögliche Zahlungsunfähigkeit, bedarf es vor allem bei komplizierten Fällen einer gründlichen Klärung, wie hoch die Einnahmen sind und wie hoch die nicht bezahlbaren Forderungen sind. Anschließend sollten die Gläubiger über die Lage informiert werden. Falsche Bescheidenheit ist hier kontraproduktiv. Den Gläubigern sollte vielmehr genau erklärt werden, ob man denn in der Lage ist, in naher Zukunft die Forderungen bezahlen zu können. Sehr oft kann man auf Kulanz hoffen. Sollte der Gläubiger an einer gütlichen Einigung nicht interessiert sein und ist die Umschuldung genauso unmöglich, wird der Gang vor Gericht unausweichlich. Allerdings eröffnet das Gericht ein Insolvenzverfahren nur dann, wenn die Insolvenzmasse voraussichtlich ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverwalters und wenigstens einen Teil der offen stehenden Forderungen zu decken, erklärt die Aninos Anwaltsinkasso.

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