Donnerstag, 16. Februar 2012

Unterschiedliche Verjährungsfristen

Forderungen oder Ansprüche, die man, einer anderen Person gegenüber geltend machen möchte, muss man innerhalb einer festgelegten Frist wahrnehmen. Es gibt dabei aber unterschiedliche Fristen, die man auch Verjährungsfristen nennt. Das ist auch dem Aninos Anwaltsinkasso bekannt. In der Regel liegt die Frist bei drei Jahren, aber es gibt auch Ausnahmen.
Generell ist bei Kaufverträgen oder Dienstleistung nach den üblicher drei Jahren kein Anspruch mehr möglich, wenn man die Frist überschritten hat. Anders sieht es beim Hauskauf oder Kauf von Bauteilen aus. Hier liegen die Verjährungsfristen bei fünf Jahren. Das weiß auch das Aninos Anwaltsinkasso. Auch wenn es nicht um einen Zahlungsanspruch handeln sollte, wie beispielsweise Ansprüche an Eigentum, gelten gesetzliche Regelungen. Hier liegt die Frist sogar bei 30 Jahren. Die häufigsten Forderungen oder Ansprüche ergeben sich aber aus Krediten, ungezahlten Rechnungen oder Mietschulden. Doch immer wieder versäumen Gläubiger, die Ansprüche rechtlich geltend zu machen und übersehen dabei oftmals die Frist, so dass sie später keine Chance mehr auf die Ansprüche haben.

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