Mittwoch, 18. Januar 2012

So funktioniert das gerichtliche Mahnverfahren

Ein gerichtliches Mahnverfahren setzt das Scheitern des außergerichtlichen Mahnverfahrens voraus. Wie auch die Aninos Anwaltsinkasso beschreibt, bleibt bei besonders hartnäckigen Gläubigern nichts anderes übrig, als die gesetzlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu forcieren.

Voraussetzung für ein gerichtliches Mahnverfahren ist der Zahlungsverzug des Schuldners. Weiterhin muss der Zahlungsverzug angemahnt worden sein, um den Schuldner explizit in Verzug zu setzen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann der Gläubiger, wie auch die Aninos Anwaltsinkasso weiß, den Erlass eines Mahnbescheids beantragen. Für den Erlass von Mahnbescheiden sind prinzipiell die Amtsgerichte zuständig. Örtlich zuständig ist hierbei das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Gläubiger seinen Wohnsitz hat. Besitzt der Gläubiger keinen deutschen Wohnsitz, ist das zentrale Mahngericht beim Amtsgericht Berlin zuständig. Der Mahnantrag muss schriftlich gestellt werden. Hierzu gibt es ein spezielles Formular, das verwendet werden muss. Nach Eingang des Mahnbescheids beim Schuldner kann dieser zahlen oder widersprechen. Mit einer Zahlung ist das Mahnverfahren erledigt. Bei einem Widerspruch kommt es automatisch zur Verhandlung. Reagiert der Schuldner nicht, kann der Gläubiger den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen.

Mit dem Vollstreckungsbescheid kann der Antragsteller das Mahnverfahren abschließen. Auch der Aninos Anwaltsinkasso ist bekannt, dass nach der Rechtskräftigkeit des Vollstreckungsbescheides die Forderung als tituliert gilt. Dies bedeutet, dass der Gerichtsvollzieher mit der Einziehung beauftragt werden kann, falls nicht freiwillig gezahlt wird. Allerdings hat der Schuldner noch 14 Tage Zeit dem Vollstreckungsbescheid zu widersprechen, was eine Gerichtsverhandlung zur Folge hätte. Ein gerichtliches Mahnverfahren ist sehr kostenintensiv. Sämtliche Kosten hat der Antragsteller zuerst einmal vorzustrecken. Je nach Liquiditätslage des Schuldners ist nicht immer sichergestellt, dass dieser auch zahlungskräftig ist.

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