Dienstag, 10. Januar 2012

Die Bedeutung des Begriffes Factoring

Das Factoring gehört in die Gruppe der Finanzdienstleistungen. Das Prinzip ist ganz einfach, der Faktor erwirbt die Inhaberschaft von den Forderungen des Klienten gegen dessen Abnehmer. Also kauft die Finanzdienstleistung die Inhaberschaft über eine regresslose Abwicklung zum Nominalbetrag der Forderungen. Als Gegenleistung steht dem Klienten eine sofortige Zahlung des Kaufpreises zu jedoch ohne Gebühren und der Sicherheitseinbehalte. Solche Gebühren setzten sich aus der Factoring-Gebühr und dem Umsatz zusammen.

Kernfunktion der Finanzdienstleistung.

Die größte Funktion ist die Übernahme von Dienstleistungen. Durch den Forderungsankauf stellt der Factor eine Höhe von 80-90 Prozent Vorauszahlung des Forderungsbetrages zur Verfügung. Der Factor übernimmt auch das Debitorenmanagement des Klienten. Zum Debitorenmanagement gehören Mahnwesen, Inkasso und die Buchhaltung.

Die Zusammensetzung der Factoring-Kosten.

Die Kosten setzen sich aus dem brutto - Jahresumsatz, angekaufte Forderungen und Bevorschussungsquote zusammen. Aber auch die Anzahl der Kunden und die Anzahl der Rechnung werden mit berechnet. Zum Schluss, laut der Firma Aninos Anwaltsinkasso kommen noch die übernommenen Dienstleistungen, die Kreditversicherung und die Kosten und Nutzen des Verfahrens hinzu.

Die Factoring-Formen nach dem Leistungsumfang.

Es gibt das echte und unechte Factoring. Der Unterschied zwischen den beiden ist, dass beim echten das Delkredererisiko übernommen wird und beim unechten nicht. Die Firma aninos anwaltsinkasso schrieb es gibt noch das Fälligkeits-Factoring, hier verzichtet der Klient auf die Regelierung des Kaufpreises. Zum Schluss gibt es noch das Inhouse-Factoring. Hier wird das Delkredererisiko übernommen aber die Dienstleistungen werden stark eingeschränkt. Buchhaltung und Mahnwesen bleiben beim Kunden.

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