Sonntag, 22. Januar 2012

Inkasso hilft bei Eintreibung offener Forderungen

Jeder Verkäufer kennt das Problem mit zahlungsunwilligen Kunden. Auf den Glauben hin, der Kunde sei vertrauenswürdig, übergibt man das Kaufgut an den Kunden mit einer entsprechenden Zahlungsaufforderung, binnen einer vereinbarten Frist die Rechnung zu begleichen, weiss auch das Aninos Anwaltsinkasso. In den meisten Fällen verläuft auch alles ordnungsgemäß, aber eben nicht in allen Fällen. Immer wieder gibt es problematische Kunden, die das vereinbarte Entgelt einfach nicht zahlen wollen - auch nicht nach einer Mahnung. Für solche Fälle gibt es Inkasso Firmen. Sie helfen auf unterschiedliche Weise, die offen stehende Forderung gegen den Kunden einzutreiben.
Dem Unternehmer stehen grob skizziert zwei Alternativen zur Verfügung. Die Üblichste ist, das Inkassounternehmen als Dienstleister zu beauftragen. So verlagert man die Eintreibung auf das fachkundige Personal der Inkassofirma, die alle weiteren Schritte vornimmt und den Rechteinhaber über den Verlauf und schließlich über den Erfolg unterrichtet. Die andere Variante ist, die offen stehende Forderung an das Inkasso zu verkaufen. Bei dieser Alternative wird man das Problem um den säumigen Kunden auf einen Schlag los, denn mit dem Verkauf gehen die Rechte und Pflichten gegen den zahlungsunwilligen Kunden auf das Inkasso über, der nunmehr der neue Rechteinhaber ist, erklärt das Aninos Anwaltsinkasso. Beide Varianten haben ihre Vorteile und die Frage, welche der beiden Varianten die bessere sei, ist eine Frage, die sich an den konkreten Umständen des Einzelfalles richtet und daher nicht pauschal beantwortet werden kann. Aber auch in diesem Punkt kann man sich bei Inkassofirmen ausführlich beraten und sich die Vor- und Nachteile aufzeigen lassen.

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