Donnerstag, 12. Januar 2012

Besser keinen Eintrag im Schuldnerverzeichnis

Das Schuldnerverzeichnis wird auch die sogenannte "schwarze Liste" genannt. In diesem Verzeichnis sind alle Schuldner eingetragen, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen bzw. den Offenbarungseid (EV). Dieses Verzeichnis ist öffentlich einsehbar. Dies weiß auch die Aninos Anwaltsinkasso. Einsehbar für jeden, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Unter welchen Voraussetzungen ist dieses Schuldnerverzeichnis einsehbar?

Zum Zweck der Zwangsvollstreckung. Das bedeutet, wenn zum Beispiel ein Schuldner den Offenbarungseid abgeben muss und diesem nicht nachkommt, dann kann die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden.
Oder um Nachteile zu verhindern, die entstehen können, dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Aber auch zur Verfolgung von Straftaten.

Wann gilt ein Eintrag in der "schwarzen Liste" als gelöscht?

Die Eintragung in das Verzeichnis ist gelöscht, wenn nach der Abgabe der EV oder der Anordnung zur Haft mindestens 3 Jahre vergangen sind.

Tipp

Um in diesen "Teufelskreis" zu entgehen oder erst gar nicht dort hineinzugeraten, sollte jeder darauf bedacht sein, dass er seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommt. Zum Beispiel bei Ratenzahlungen aus einem Kredit heraus oder bei einem Kauf von Produkten die auf der Teilzahlungsbasis erworben wurden.

Bevor es jedoch zu einem Eintrag in das Schuldnerverzeichnis kommt, sind viele Schritte notwendig. Doch diese Schritte müssen nicht sein, findet auch die aninos Anwaltsinkasso.
Es ist auf finanzieller Basis gesehen ein wesentlich angenehmeres Leben, wenn jeder mit seinem "guten Namen" bezahlen kann. Also eine gute Bonität vorweisen kann.

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