Mittwoch, 18. Januar 2012

Richtig Außergerichtlich Mahnen

Als Unternehmen und Dienstleister heutzutage auf die Zahlungen seiner Kunden angewiesen zu sein kann aufgrund der doch aktuell sehr schlechten Zahlungsmoral sehr schnell auch einmal ein Grund sein, weshalb man aufgrund von Vorleistungen und anderen Verpflichtungen auch selbst in Schieflage geraten kann. Doch soweit muss es heutzutage nun wahrlich nicht mehr kommen, denn wer über ein gutes und gut umgesetztes Außergerichtliches Mahnverfahren verfügt kann hierbei eben über diesem Wege versuchen sein Geld bzw. die Offenen Posten des Schuldners als Gläubiger bezahlt zu bekommen.
Interessant hierbei sind jedoch die rechtlichen Voraussetzungen für das Außergerichtliche Mahnverfahren. Wie der Aninos Anwaltsinkasso bekannt ist muss hierfür zunächst einmal eine Leistung oder Lieferung erbracht worden sein, auf Basis dessen eine gültige und rechtsgültige Rechnungsstellung erfolgt ist. Hierbei gilt es nun einmal in Folge einer Nichtzahlung die entsprechenden Möglichkeiten auszuüben, welche einem als Gläubiger dabei zur Verfügung stehen.
Wie man dies nun am Besten einmal umsetzt weiß auch die Aninos Anwaltsinkasso, wenngleich hierbei natürlich auf die individuellen Vorgaben des Gläubigers eingegangen werden kann, um entsprechend schon lange vorhandene und vorherrschende Kundenbeziehungen schlußendlich hiermit auch nicht zu belasten oder gar zu gefährden. Das Setzen von Fristen ist jedoch überaus wichtig, denn erst hierdurch wirkt ein Außergerichtliches Mahnverfahren. Werden diese Schritte nämlich nicht bezahlt ist eine Übergabe im Bereich Außergerichtliches Mahnverfahren an ein Inkasso Unternehmen oder aber eines solchen Dienstleisters rechtens und auch angebracht.
Beachtet man hierbei auch den guten Ton und räumt zudem Ratenzahlungen ein, so erhält man allermeistens die offenen Posten entsprechend bezahlt und ausgeglichen.

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