Mittwoch, 7. Dezember 2011

aninos anwaltsinkasso erklärt den Begriff Inkasso

Die aninon anwaltsinkasso aus Osnabrück erklärt im Folgenden den Begriff Inkasso allgemein:

Inkasso ist ein Begriff, der ursprünglich aus dem italienischen Bankwesen stammt. Mit Inkasso wird das Einziehen oder Einkassieren von Bargeld für fällige und ausstehende Forderungen bezeichnet. Bei den Forderungen kann es sich um einen Ratenkaufvertrag mit Frist, um eine Finanzierung mit einer Frist oder auch um unbezahlte Rechnungen handeln. Das Inkasso muss von gesetzlich ermächtigten Vertretern durchgeführt werden und die Durchführung ist erlaubnispflichtig. Ein Inkasso ist laut der Rechtssprechungsübersicht das Einziehen von zur Betreibung abgetretener, freigegebener oder fremder Geldforderungen. Nur bei einem außergerichtlichen Mahnverfahren kann das Inkasso eingesetzt werden, denn kommt es durch die Inkassogesellschaft zu einer anderen Durchführung, so muss ein Anwalt hinzugezogen werden.

Bei der anwaltlichen Betreibung von Schulden besteht allerdings der Vorteil, dass von dem Mahnverfahren bis zu einer Zwangsvollstreckung alles in einer Hand verbleibt. Der Anwalt sendet in der Regel einen Brief an den Schuldner, womit er zum Zahlen und Einlenken bei den offenen Forderungen bewegt werden soll. Wer die dann gestellten Fristen nicht eingehalten, dann kommen auf den Schuldner weiter Unannehmlichkeiten und teure Klagen zu.

Bei der Durchführung von dem Inkasso sind zwei Formen zu unterscheiden, zum einen der Forderungskauf und das Treuhandinkasso. Der Gläubiger beauftragt ein selbst gewähltes Inkassounternehmen, wenn durch ein Treuhandinkasso die Einziehung von Forderungen beauftragt wird. Der Gläubiger bleibt der Herr von dem Verfahren und der wirtschaftliche Eigentümer der Forderung. Der Gläubiger hat bei dem Verfahren über die Art und Weise das Bestimmungsrecht. Nur die Forderung von einem Gläubiger wird von dem Inkassounternehmen realisiert.

Hingegen handelt es sich beim Forderungskauf beim Inkasso um eine reine Dienstleistung. Die Gläubigerposition wird dabei verloren, denn eine Forderung wird mit sämtlichen Pflichten und Rechten an das Inkassounternehmen der Wahl abgegeben. Der Forderungskauf wird allerdings nur in Betracht gezogen, wenn es sich um titulierte Altbestände oder um größere Forderungsmengen handelt. Die Vermeidung unnützer Verwaltungskosten und die sofortige Liquidität sind beim Forderungskauf wichtige Vorteile.

Im ersten Schritt führt ein Inkassounternehmen wie die aninos anwaltsinkasso ein außergerichtliches Inkassoverfahren durch und erst wenn dies ohne Erfolg bleibt, dann werden gerichtliche Schritte eingeleitet. Bevor ein Inkassounternehmen persönlich oder telefonisch an den säumigen Schuldner herantritt, erfolgt eine schriftliche Kontaktaufnahme. Durch den persönlichen Kontakt kommt es in der Regel zur Begleichung der offenen Summe. Ist ein Schuldner nicht zur Zahlung bereit, dann folgt das gerichtliche Mahnverfahren. In jedem Fall trägt der Schuldner die Kosten eines Inkasso.

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